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   ArbG Hamburg, 17.08.2021 - 14 Ca 564/20   

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ArbG Hamburg, 17.08.2021 - 14 Ca 564/20 (https://dejure.org/2021,65463)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 17.08.2021 - 14 Ca 564/20 (https://dejure.org/2021,65463)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 17. August 2021 - 14 Ca 564/20 (https://dejure.org/2021,65463)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hamburg

    § 1 Abs 2 KSchG, Art 33 Abs 2 GG, § 109 GewO
    Ordentliche Kündigung - mangelnde Eignung - fehlende Verfassungstreue - Polizist

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09

    Anfechtung - außerordentliche Kündigung - politische Treuepflicht - öffentlicher

    Auszug aus ArbG Hamburg, 17.08.2021 - 14 Ca 564/20
    Dies ist Bestandteil des Begriffs "Eignung" i.S.v. Art. 33 Abs. 2 GG [vgl. BAG, Urteil vom 12.05.2011 - 2 AZR 479/09 - BAG, Urteil vom 06.09.2012 - 2 AZR 371/11 - jeweils zit. nach juris].

    Das wiederum hängt maßgeblich davon ab, welche staatlichen Aufgaben der Arbeitnehmer wahrzunehmen hat, welchen Verhaltenspflichten dem Arbeitnehmer obliegen und welches Aufgabengebiet innerhalb der Verwaltung er zu bearbeiten hat [vgl. BAG, Urteil vom 12.05.2011, a.a.O.; BAG, Urteil vom 06.09.2012, a.a.O.].

    Er schuldet (nur) diejenige politische Loyalität, die für die funktionsgerechte Amtsausübung unverzichtbar ist [vgl. BAG, Urteil vom 28.09.1989 - 2 AZR 317/86 -, zit. nach juris; BAG, Urteil vom 12.05.2011, a.a.O.].

    Je nach Stellung und Aufgabenkreis kann er die Verfassung schon dadurch wahren, dass er die freiheitlich-demokratische Grundordnung jedenfalls nicht aktiv bekämpft [vgl. BAG, Urteil vom 28.09.1989, a.a.O.; BAG, Urteil vom 12.05.2011, a.a.O.].

    Von Bedeutung können auch das persönliche Verfassungsverständnis des Arbeitnehmers und das Fehlen der Bereitschaft sein, sich von verfassungsfeindlichen Zielen der Organisation, der er angehört und für die er eintritt, zu distanzieren [vgl. BAG, Urteil vom 12.05.2011, a.a.O.].

  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 371/11

    Unwirksamkeit einer Kündigung - fehlerhafte Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus ArbG Hamburg, 17.08.2021 - 14 Ca 564/20
    Dies ist Bestandteil des Begriffs "Eignung" i.S.v. Art. 33 Abs. 2 GG [vgl. BAG, Urteil vom 12.05.2011 - 2 AZR 479/09 - BAG, Urteil vom 06.09.2012 - 2 AZR 371/11 - jeweils zit. nach juris].

    Das wiederum hängt maßgeblich davon ab, welche staatlichen Aufgaben der Arbeitnehmer wahrzunehmen hat, welchen Verhaltenspflichten dem Arbeitnehmer obliegen und welches Aufgabengebiet innerhalb der Verwaltung er zu bearbeiten hat [vgl. BAG, Urteil vom 12.05.2011, a.a.O.; BAG, Urteil vom 06.09.2012, a.a.O.].

  • BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 317/86

    Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im

    Auszug aus ArbG Hamburg, 17.08.2021 - 14 Ca 564/20
    Er schuldet (nur) diejenige politische Loyalität, die für die funktionsgerechte Amtsausübung unverzichtbar ist [vgl. BAG, Urteil vom 28.09.1989 - 2 AZR 317/86 -, zit. nach juris; BAG, Urteil vom 12.05.2011, a.a.O.].

    Je nach Stellung und Aufgabenkreis kann er die Verfassung schon dadurch wahren, dass er die freiheitlich-demokratische Grundordnung jedenfalls nicht aktiv bekämpft [vgl. BAG, Urteil vom 28.09.1989, a.a.O.; BAG, Urteil vom 12.05.2011, a.a.O.].

  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 933/13

    Befristeter Arbeitsvertrag - Schriftform - "Auflockerungsrechtsprechung"

    Auszug aus ArbG Hamburg, 17.08.2021 - 14 Ca 564/20
    Der Anspruch hierauf entfällt erst mit rechtskräftigem Abschluss des Beendigungsrechtsstreits [BAG, Urteil vom 04.11.2015 - 7 AZR 933/13 -, zit. nach Juris].
  • BAG, 27.01.1994 - 2 AZR 484/93

    Anforderungen an den Klageantrag auf Feststellung des Fortbestandes des

    Auszug aus ArbG Hamburg, 17.08.2021 - 14 Ca 564/20
    Der Kläger hat kein hinreichendes allgemeines Feststellungsbedürfnis im Sinne von § 256 ZPO, denn er hat neben dem streitgegenständlichen Auflösungstatbestand keine weiteren Beendigungs- oder Änderungstatbestände in den Prozess eingeführt und auch nicht deren Möglichkeit dargestellt, was aber für die Zulässigkeit des Antrags erforderlich gewesen wäre [vgl. BAG, Urteil vom 27.01.1994 - 2 AZR 484/93 -, zit. nach Juris].
  • BAG, 15.07.1982 - 2 AZR 887/79

    Lehramt - Bewerber - Mitgliedschaft - Verfassungstreue

    Auszug aus ArbG Hamburg, 17.08.2021 - 14 Ca 564/20
    Dazu bedarf es der Darlegung konkreter, auf den Arbeitnehmer bezogener Umstände, die geeignet sind, ein aktives Eintreten für verfassungsfeindliche Ziele der Partei hinreichend zu individualisieren [BAG, Urteil vom 15.07.1982 - 2 AZR 887/79 -, zit. nach juris].
  • BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 468/81
    Auszug aus ArbG Hamburg, 17.08.2021 - 14 Ca 564/20
    Diese Pflicht wird erst durch ein Verhalten verletzt, das in seinen konkreten Auswirkungen darauf gerichtet ist, verfassungsfeindliche Ziele der Organisation aktiv zu fördern oder zu verwirklichen [BAG, Urteil vom 12.03.1986 - 7 AZR 468/81 -, zit. nach juris].
  • LAG Hamburg, 22.04.2022 - 7 Sa 49/21

    Überprüfung einer personenbedingten Kündigung Loyalitätspflichten der

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 17. August 2021 - 14 Ca 564/20 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Das Arbeitsgericht Hamburg hat durch Urteil vom 17. August 2021 - 14 Ca 564/20 - festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die Kündigung der Beklagten vom 12. November 2020 zum 31. Dezember 2020 nicht aufgelöst worden ist, die Beklagte verurteilt, dem Kläger ein Zwischenzeugnis zu erteilen, das sich auf Verhalten und Leistung erstreckt und im Übrigen die Klage abgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Hamburg vom 17. August 2021 - 14 Ca 564/20 - die Klage in vollem Umfang abzuweisen,.

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